Die GEMA plant, zum 1.1.2013 ihre Tarife zu verändern und dadurch zum Teil drastisch zu erhöhen. Wie der aktuellen Berichterstattung in den Medien zu entnehmen ist, trifft sie die Berliner Clublandschaft sehr hart mit Gebührensteigerungen in teilweise astronomischer Höhe. Die GEMA behauptet bislang, dass durch die bevorstehende Tarifreform besonders kleine Kulturveranstalter deutlich entlastet werden. Obwohl die AHA mit Sicherheit in diese Kategorie fällt, müssen wir feststellen, dass wir in einem Umfang getroffen werden, der für uns existenzbedrohend ist.
Da zur Zeit ein Schiedsverfahren zu den neuen Tarifen läuft, haben wir beschlossen, uns in einem offenen Brief an die Schiedsstelle, das Deutsche Patent- und Markenamt zu wenden:

Offener Brief zum Schiedsverfahren GEMA / neue Tarife U-V und M-V

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie, im anstehenden Schiedsverfahren folgende Aspekte dringend zu berücksichtigen:
Die GEMA behauptet, kleine Veranstalter würden entlastet. Diese Behauptung können wir nicht bestätigen. Bislang betrugen für unser Vereinslokal (75 qm) die Belastungen durch die GEMA beispielsweise 1.017,88 € pro Jahr, 3,28 % unseres Gesamtjahresumsatzes inkl. Gastronomie (netto).
Durch den Wegfall der meisten Pauschaltarife (in diesem Fall M-U III 1b) werden zukünftig alle bislang über den Pauschaltarif abgedeckten Veranstaltungen von der GEMA wie Einzelveranstaltungen berechnet. Dabei sollen „Termine mit Veranstaltungscharakter ohne Tanz“, für die es bislang einen gesonderten Tarif gab, nach demselben Tarif abgerechnet werden wie Großdiskotheken (mit allen geplanten Aufschlägen).

Für uns führt das zu einer Steigerung der Gesamtbelastung um 266 % auf 3.729 €, das entspräche 12,03 % unseres Gesamtjahresumsatzes inkl. Gastronomie (netto). Das ist für uns akut existenzgefährdend.

Der Pauschaltarif M-U III 1b lohnte sich bereits ab einer Veranstaltung im Monat mit 2,50 € Eintritt. Von der GEMA-Tarifreform profitieren nur diejenigen Veranstalter, die weniger als eine Veranstaltung im Monat durchführen und für die sich der Abschluss eines Jahrespauschalvertrags ohnehin nicht lohnte. Für alle anderen – und bei einer Veranstaltung im Monat sind es beileibe keine Großveranstalter – wird es teurer, und das zum Teil erheblich.

Wir fordern Sie auf, folgende Punkte im anstehenden Schiedsverfahren zu berücksichtigen:

  1. Erhalt fairer Bedingungen für regelmäßige Kleinveranstalter
  2. Keine Abschaffung der Pauschaltarife (wie z.B. M-U III 1b)
  3. Unbedingter Erhalt eines Tarifes für Veranstaltungen ohne Tanz. Es ist unfair, Veranstaltungen, bei denen die Besucher nicht wegen der Musik kommen, wie Disco-Abende abzurechnen
  4. Beibehaltung der aktuellen Rabatte für Jahrespauschalverträge mit 10 % Rabatt bereits ab 5 Veranstaltungen im Jahr (nicht erst ab 16 Veranstaltungen im Jahr wie jetzt geplant)

 

Ohne Umsetzung dieser Punkte fürchten wir um die Existenz vieler regelmäßiger Kleinveranstalter sowie das Sterben zahlreicher Veranstaltungskonzepte v.a. in Off-Kultur und soziokulturellem Bereich.

AHA-Berlin e.V. (Berlin)

Der offene Brief ist auch als PDF-Datei verfügbar:  Offener Brief zum Schiedsverfahren GEMA / neue Tarife U-V und M-V (39.3 KiB, 04. Januar 2024 20:03)